1. ÖFFNUNGSZEITEN
    Der Bikepark ist täglich von Sonnenaufgang bis zum Einbruch der Dunkelheit geöffnet.
  2. NOTFÄLLE UND UNFÄLLE
    Bei Notfällen oder Unfällen müssen die Anwesenden dem Verunglückten Hilfe leisten, vorsorglich die Strecke absperren, um weitere Unfälle zu vermeiden und den Betreiber sowie den Rettungsdienst informieren.
  3. SCHUTZAUSRÜSTUNG
    Auf dem gesamten Gelände gilt ausnahmslos die Helmpflicht. Empfohlen wird ein Vollvisierhelm. Weitere empfohlene Schutzausrüstung: Handschuhe, Knieschoner, Brust- und Rückenprotektor, Brille.
  4. HAFTUNGSAUSSCHLUSS
    Vor der Nutzung der Strecken ist ein Haftungsausschluss zu unterzeichnen. Der Nutzer erkennt damit an, dass der Aufenthalt auf dem Gelände, sowie das Befahren der Strecken ausschließlich auf eigene Gefahr erfolgt. Eltern haften für ihre Kinder. Den Haftungsausschluss vor der ersten Fahrt unterschrieben an: bikepark@mtb-pfullingen.de senden.
  5. STRECKENBESICHTIGUNG UND STRECKENWAHL
    Vor der Fahrt ist die Strecke zu besichtigen. Es ist dem Betreiber nicht möglich die gesamte Strecke zu sichern. Die Geschwindigkeit und Streckenwahl sind den jeweiligen Bedingungen, den fahrerischen Fähigkeiten, sowie den Streckenverhältnissen anzupassen. Bemerkte Mängel und Beschädigungen bitte melden und anderen mitteilen.
  6. VORFAHRT & SICHERHEITSABSTAND
    Der Vorausfahrende sowie der schwächere Biker hat Vorfahrt und darf nicht genötigt werden. Sicherheitsabstände sind einzuhalten, an unübersichtlichen Stellen ist langsam zu fahren.
    Auf Reiter ist ebenso Rücksicht zu nehmen. Wenn ein Pferd den Bikepark passiert, ist der Betrieb einzustellen.
  7. RÜCKFAHRT ZUM START
    Das Bergauffahren und Bergaufschieben auf dem Gelände ist strengstens verboten. Die Rückfahrt zum Start führt über die Straße. Außerhalb des Geländes gelten ausnahmslos die StVO und die StVZO.
  8. WETTER
    Die Benutzung der Anlage bei Regen, durchnässten Böden, Schnee, Eis und Reif ist verboten. Bei niedrigen Temperaturen ist besondere Vorsicht geboten.
  9. ABFALL
    Abfälle sind wieder mitzunehmen. Jede Verschmutzung des Bikeparks und der umgebenen Natur ist unzulässig.
  10. ZUGELASSENE FAHRZEUGE
    Die Benutzung ist nur mit einem funktionstüchtigen und geländetauglichen Fahrrad erlaubt. Das Befahren mit motorisierten Fahrzeugen ist untersagt und wird zur Anzeige gebracht.
  11. ALKOHOL- UND DROGENVERBOT
    Auf dem Gelände herrscht absolutes Alkohol- und Drogenverbot.

Zuwiderhandlung und Verstöße gegen die Benutzerordnung führen zum Ausschluss von der Benutzung der Anlage.